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Öffnungszeiten

Theoretischer Unterricht

Mo, Di, Mi, Do:
19:00 bis 21:00 Uhr

Mi: Klasse C und CE:
19:00 bis 21:30 Uhr

Fr: Klasse A und M:
18:00 bis 20:00 Uhr

Bürozeiten

Mo bis Do:
09:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 19:00 Uhr

Fr:
09:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr

Samstag:
nach Absprache

 

Klasse-C: LKW

Mindestalter:

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Allerdings bleibt man unter 21 von der gewerblichen Güterbeförderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:

Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch ärztliches Zeugnis.

Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
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