Mehr dazu:

Öffnungszeiten

Theoretischer Unterricht

Mo, Di, Mi, Do:
19:00 bis 21:00 Uhr

Mi: Klasse C und CE:
19:00 bis 21:30 Uhr

Fr: Klasse A und M:
18:00 bis 20:00 Uhr

Bürozeiten

Mo bis Do:
09:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 19:00 Uhr

Fr:
09:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr

Samstag:
nach Absprache

 

Berufskraftfahrerseminare

 für Bus und LKW Fahrer

Ab 2006 ist das Berufskarftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Es basiert auf der EG-Richtlinie 2003/59 und regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.

Das BKrFQG bedeutet für alle gewerbliche Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung. Jeder der seine Führerscheinprüfung der Klassen C1, C1E, C oder CE am 10 September 2009 oder später abgelegt hat, benötigt zur gewerblichen Nutzung seines Führerscheins eine Grundqualifikation. Diese endet mit einer Prüfung bei der IHK. Nach bestandener Prüfung ist man dazu berechtigt, den Berufstitel "Berufskraftfahrer" zu führen und bekommt in seinen Führerschein die Kennziffer "95" (Berufskraftfahrer) eingetragen.

Sämtliche Führerscheinbesitzer (C1, C1E, C, CE), die Ihre Prüfung vor dem 10. September 2009 abgelegt haben, erhalten automatisch in Ihrem Führerschein die Kennziffer "95" (Berufskraftfahrer).

Um gewerblich Güter zu befördern benötigt man ab 2014 in seinem Führerschein den Nachweis der Berufskraftfahrerausbildung (Kennziffer 95). Um diese Berufskraftfahrerausbildung aufrecht zu erhalten benötigt der Kraftfahrer eine 35 stündige Fortbildung, die er ab 2014 alle fünf Jahre bei der zuständigen Führerscheinstelle vorzeigen muss.

Und nun den Sachverhalt an zwei Beispielen verdeutlicht:

Beispiel 1:

Ein Kraftfahrer hat 01.01.2000 seine LKW Prüfung erfolgreich abgelegt. Da er seine Prüfung vor dem 10. September 2009 abgelegt hat, ist er automatisch Berufskraftfahrer. Allerdings muss er um diese aufrecht zu erhalten erstmalig 2014 seine 35 Stunden Fortbildung und anschließend alle 5 Jahre 35 Stunden Fortbildung anchweisen

Beispiel 2:

Ein Kraftfahrer hat am 01.01.2010 seine LKW Prüfung erfolgreich agbelegt. In diesem Beispiel, hat er die Prüfung nach dem 10. September 2009 abgelegt, was bedeutet, dass er um die Berufsbezeichnung "Berufskraftfahrer" zu tragen zunächst eine Ausbildung mit anschließender Prüfung bei der IHK erfolgreich absolvieren muss. Danach muss er ebenfalls alle 5 Jahre 35 Stunden Fortbildung nachweisen.

  

Kosten

die Kosten belaufen sich auf 89 € pro Person


Termine

die Kurse finden jeweils von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Freitag 27.04.2012 Modul 2
Samstag 12.05.2012 Modul 3
Samstag
16.06.2012 Modul 4

 

 

 

Fahrschule Völker · Am Bauhof 12 · 64807 Dieburg · Tel.: 06071 - 1771 · Fax : 06071 - 21767
Kontakt | Impressum | Anfahrt · Alle Rechte vorbehalten.
© Fahrschule Völker | generated by RAGBIT GmbH CMS